Geschäftsordnung des Vereins Psychotherapieforum Würzburg

Stand 30.11.2022 

 

 

 

§ 1 
Das ORGA-Team  

  1. Das ORGA-Team ist das Gremium, dass die laufenden Planungen des Vereins betreut. Zu Beginn der Planungsphase des nächsten Kongresses werden Zuständigkeiten für die Organisation von den Mitgliedern des Vereins im Konsens festgelegt. 
  2. Das ORGA-Team tagt in regelmäßigen Abständen, die Termine der ORGA-Treffen werden im Konsens festgelegt. 

 

§ 2 
Entscheidungsprozesse 

  1. In die Entscheidungsprozesse rund um die Führung des Vereins sind grundsätzlich alle Vereinsmitglieder einzubeziehen.
  2. Maßgebliches Gremium zur Fassung von Beschlüssen, welche die Kongressorganisation betreffen, ist das ORGA-Treffen, zu dem alle Mitglieder des ORGA-Teams eingeladen und dort stimmberechtigt sind. Andere Mitglieder sind ebenfalls willkommen und redeberechtigt.
  3. Die im ORGA-Treffen gefassten Beschlüsse müssen in einem Protokoll festgehalten und innerhalb von 24 Stunden allen Vereinsmitgliedern zugänglich gemacht werden.
  4. Nach Erhalt des Protokolls hat jedes Mitglied des ORGA-Teams, innerhalb von 48 Stunden ein Veto-Recht.
  5. Entscheidungen, gegen die ein Veto ausgesprochen wurde, müssen im darauffolgenden ORGA-Treffen erneut diskutiert werden.
  6. Sollte sich auch in dieser Diskussion kein Konsens und damit eine von allen Mitgliedern getragenen Entscheidung finden lassen, erfolgt eine Entscheidung durch Abstimmung. An dieser Abstimmung sollen auch alle nicht anwesenden Mitglieder des ORGA-Teams innerhalb von 48 Stunden nach Versand des Protokolls per E-Mail oder online-Abstimmung beteiligen können.  

§ 3 
Aufwandsentschädigungen (z.B. Ehrenamtspauschalen) 

  1. Mitglieder des ORGA-Teams können für die Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen bis zu 840€ jährlich als Ehrenamtspauschale für den investierten Aufwand erhalten.
  2. Tätigkeiten im Zuge von Veranstaltungen können durch eine Übungsleiterpauschale stundenweise entschädigt werden (z.B. Betreuung von Referierenden oder Teilnehmenden, Moderation, Leitung von Workshops).
  3. Die Rechnungen für die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen müssen jeweils zwei Wochen vor der nächsten Mitgliederversammlung nach dem Kongress dem Schatzmeister vorliegen. 
  4. Sollte für die beantragten Entschädigungen kein finanzieller Spielraum bestehen, so behält sich der Verein vor, den Anspruch auf Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen ganz oder teilweise auszusetzen (Richtwert: Es sollten immer mindestens 5000€ für das weitere Wirtschaften auf dem Vereinskonto verbleiben).
  5. Über die finalen Auszahlungen entscheidet die Mitgliederversammlung.
  6. Die Aufwandsentschädigung kann jeweils auch dem Verein als Spende überlassen werden. 

 

§ 4 
Inkrafttreten

  1. Diese Geschäftsordnung tritt nach dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 30.11.2022 in Kraft.